FAQ
Spezialist für Firmengründung in Zypern. Gründung und Betreuung ihrer Limited in Zypern

F:

Muss ich zur Firmengründung oder Kontoeröffnung persönlich nach Zypern kommen?

A:

Nein. Sie müssen nicht nach Zypern kommen. Wir erledigen alles für Sie hier vor Ort. Viele Mandanten kommen erst nach der Gründung nach Zypern und verbinden Urlaub mit einem Tag Business in Nicosia. Diese Art und Weise der Firmengründung in Zypern, spart nicht nur Geld sondern vor allem auch Zeit und stellt so einen enormen Vorteil dar.


F:

Welches ist für mich die beste Lösung, benötige ich überhaupt eine IBC?

A:

Lassen Sie uns im Vorfeld analysieren, ob Sie Ihr Business international strukturieren sollten und welche Lösung für Sie die Richtige ist.

F:

Was ist notwendig um die Firma zu gründen und welche Unterlagen werden benötigt?

A:

Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit einem unserer Berater. Die Anforderungen sind wahrscheinlich geringer als Sie denken.

F: Wie lange dauert die Firmengründung?

A:

Durchschnittlich 7 -8 Werktage.


F: Wie schnell ist das Geschäftskonto eröffnet?

A:

Wir geben Ihnen die Kontonummer sofort nach der Firmengründung. Die Aktivierung des Geschäftskontos dauert, bedingt durch das Versenden von Bankdokumenten und Originalunterschriften, etwa 2-3 Wochen.


F:

Wie komme ich an das Kapital der Firma in Zypern?

A:

Da es hier, zusätzlich zu den gewohnten Entnahmen per Visa/MasterCard, mehrere Möglichkeiten gibt, sollte diese Thematik im Einzelfall und auf die steuerliche Situation angepasst, besprochen werden.

F:

Kann ich Konten und Karten in verschiedenen Währungen bekommen?

A:

Ja, in allen gängigen Währungen.

F:

Hat der Treuhänder Zugriff auf das Konto?

A:

Diese Frage, auch wenn nicht immer gestellt, beschäftigt jeden Mandanten bevor er ein neues Unternehmen gründet – und zurecht.

Die Antwort ist nein. Der Treuhänder kann zwar, falls Sie es wünschen, Transaktionen für Sie durchführen, allerdings nur nach Vorlage Ihres ausdrücklichen schriftlichen Auftrages. Zwischen dem beneficial owner der Gesellschaft und dem Treuhänder wird ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Der beneficial owner erhält eine Generalvollmacht über die volle Verfügungsgewalt der Gesellschaft, wobei der Treuhänder auf alle Rechte verzichtet. Allerdings kann der Treuhänder auch nicht für Geschäfte und Tätigkeiten der Gesellschaft haftbar gemacht werden. Der Bank liegen die Verträge auch vor und auf den Original Bank Dokumenten wird nur der beneficial owner und/oder von ihm bevollmächtigte Personen als unterschriftsberechtigt eingetragen. Nach diesem System arbeiten die Banken in Zypern seit mehr als einem Vierteljahrhundert.

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